Praxis-Tipps
Hilfreiches aus der Praxis für die Praxis
Fallbeispiele aus der Praxis
Folgende Vorlagen sind für Kirchengemeinden und andere kirchlichen Körperschaften des öffentlichen Rechts vorgeschrieben:
Zuwendungsbestätigungen müssen weder gestempelt noch gesiegelt werden. Damit eine doppelte Ausstellung von Bescheinigungen in jedem Fall vermieden wird, ist festzulegen, wer die Zuwendungsbestätigung ausstellt: Gemeindepfarrer*in oder Vorsitzende*r des Kirchengemeinderats. Sie dürfen nur von diesen unterschrieben werden in gegenseitiger Vertretung.
Für alle Zuwendungen ist eine Zuwendungsliste zu führen: Kirchenrecht 503.200
- Die Zuwendung erfolgte in das zu erhaltende ... und
- Es handelt sich nicht ...
Rechtliche Grundlagen:

Quelle: Fundraisingbüro Mannheim, EKiBa
Es gibt immer mehr Menschen, die das Gefühl haben, dass sie eigentlich keine neuen Dinge als Geschenke brauchen. Viel lieber möchten sie eine gute Sache fördern, die ihnen am Herzen liegt. Schnell kommen auf diese Weise z.B. bei einem runden Geburtstag 500 Euro, 1.000 Euro oder mehr als 2.000 Euro zusammen. Die Freude über dieses Geschenk teilen sich alle: Jubilar, Gäste und die Empfänger der Spende.
Der entscheidende Punkt beim Bemühen um Anlassspenden ist es, Menschen überhaupt auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Sie müssen erfahren, wofür genau Unterstützung in ihrer Gemeinde oder Einrichtung benötigt wird und wie sie vorgehen sollen.
Wir haben für Sie Materialien erstellt, die den Einstieg erleichtern sollen: Dazu gehört eine Vorlage für ein ansprechendes Faltblatt, das jede Gemeinde und Einrichtung mit einem Einleger individuell gestalten kann, kleine Mustertexte für den Gemeindebrief und eigene Handzettel sowie Checklisten für Sie und die Anlassgeber.

Quelle: Carmen Steiner - Fotolia.com
... nennt sich eine jährliche Spendenbitte, die das bisherige "Ortskirchgeld" ablöst. Der "Freiwillige Gemeindebeitrag" kommt der eigenen Gemeinde zugute. Er wird in vielen Gemeinden regelmäßig einmal im Jahr erbeten und dient der Finanzierung von besonderen Projekten und Herausforderungen. Empfehlenswert ist immer, neben konkreten Projekten eines anzugeben zur freien Verwendung der Spenden (z.B. "allgemein für die Gemeindearbeit").
Ausführliche Tipps finden Sie in der Arbeitshilfe hier zum Download:
Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt, wie die Spendenflyer aus Burgstall (2008-2015) zeigen.
Zur Erstellung von Spendenbriefen und Flyern gibt es hier nach und nach Standardvorlagen, die auf die eigenen Bedürfnisse hin abgewandelt werden können.
Für den Spendenbrief:
Für den Informationsflyer:
Für Gemeinden der Evangelischen Landeskirche in Baden bietet das Kirchliche Rechenzentrum Südwestdeutschland Servicepakete für den Druck von personalisierten Spendenbriefen und Projektflyern an. Ein Angebot können Sie sich mit dem folgenden Formular beantragen.
Bei Zusammenarbeit mit einem externen Dienstleister müssen aus den Meldewesendaten eine csv-Datei erstellt werden. Wie man aus DaviP eine csv-Datei erstellt, wird hier beschrieben:
Mit dem externen Dienstleister ist eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag abzuschließen. Diese richtet sich nach den Bestimmungen im
Als Vorlage für Ihre Vereinbarung können Sie downloaden und bearbeiten:
Wenn Ehrenamtliche beim Erstellen der Briefe oder bei der Auswertung mit den Mitgliederdaten arbeiten, ist zwingend erforderlich, dass sie folgende Erklärung abgeben:
Hier sind Tipps und Muster, um den ermäßigten Umsatzsteuersatz für den Druck zu beantragen.

Quelle: EKiBa
Mit „Spendenkässchen“ können Sie in Geschäften, aber auch bei Gemeindemitgliedern Spenden sammeln. Sie bieten damit eine einfache Möglichkeit sich an einer Spendenaktion zu beteiligen.
Detaillierte Hinweise gibt es hier:
Die Vorlagen aus Herbolzheim (im Bild oben links) können kostenlos verwendet und abgewandelt werden:

Quelle: Fundraising, EKiba
Viele Menschen möchten bei Gottesdiensten, Benefizkonzerten und anderen Veranstaltungen einen guten Zweck durch eine Spende unterstützen. Wenn ein Spendenkörbchen durch die Reihe geht, fühlen sich manche überrumpelt. Am Ausgang wiederum geht man leicht achtlos vorbei. Spendentüten motivieren zum Spenden und ermöglichen zugleich, eine Spende namentlich zu kennzeichnen und sie damit bei der Steuer absetzen zu können.
Die Spendentüten werden eingesammelt wie andere Spenden auch. Erfahrungsgemäß liegt der Spendendurchschnitt in den Tüten über dem Gesamtschnitt. Unter Umständen gewinnt man zusätzlich neue Adressen von bisher namentlich nicht bekannten Spenderinnen und Spendern.
Man kann die Tüten auch bei der Bitte um Anlass-Spenden nutzen oder in regulären Gottesdiensten: Dann stellt man sie am Ausgang bereit und verweist mit einem Plakat auf diese Möglichkeit:
Weitere Tipps zur Verwendung finden sich hier:
Bestellen können Sie die Spendentüten kostenfrei unter: fundraising@ekiba.de

Quelle: EKiBa/Sabine Mayer
Sie melden Ihr Projekt an, stellen den Spendenaufruf auf Ihrer Homepage ein und können auch per QR-Code um Spenden bitten.
Der Vorteil: mit einem Klick können Spenderinnen und Spender den Spendenvorgang starten und ohne weiteren Seitenwechsel auch abschließen. Man kann die Spendenhöhe festlegen und bestimmen, ob es eine einmalige Spende oder eine sich wiederholende Dauerspende sein soll. Spenden kann man per Bankeinzug, ApplePay, Google Pay, PayPal oder Kreditkarte tätigen. Spenderinnen und Spender sowie die Projektverantwortlichen erhalten umgehend eine E-Mail, die für die Spende dankt, Kontaktaufnahme anbietet und über die Spendenbestätigung informiert, sofern diese gewünscht wird.

Quelle: gradt - Fotolia.com
Das Kirchensteuersystem verteilt Finanzmittel nach Kenngrößen wie Gemeindemitgliederzahlen, Gebäudebestand und Personalplanstellen. Um Gemeinden einen Anreiz zu geben, im finanziellen Bereich mehr Eigenverantwortung zu übernehmen, aber auch zusätzliche Aktivitäten im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit zu entfalten, hat die Evang. Landeskirche in Baden das System der "Bonuszuweisung" eingeführt.
Bonuszuweisungen gibt es in zwei Bereichen:
1. Fundraising
Es werden Gemeinden bezuschusst, die ein eigenes Fundraisingteam gebildet und ein Gesamtkonzept für Fundraising entwickelt haben. Dafür gibt es über drei Jahre verteilt bis zu 25.000 €. Und es werden auch Fundraising-Aktivitäten für Personalstellen bezuschusst- sofern dafür ein nachhaltiges Finanzierungskonzept vorliegt.
Antragsformulare und Musteranträge:
Hilfen zur Erarbeitung einer Fundraising-Gesamtkonzeption sowie bei der Antragstellung für die Bonuszuweisung bietet der Studientag „Von der Einzelaktion zur Gesamtkonzeption: Mit der Bonuszuweisung zu systematischem Fundraising“.
2. Jugendbonus

Quelle: Jakobusgemeinde Tübingen, EKiBa
"Neben den 15.000 € lag der wesentliche Mehrwert der Aktion bei uns in der Förderung der Gemeinschaft und der Begeisterung darüber wie unterschiedlich genial uns Gott begabt!" beschreibt Wolfgang Stäbler die Erfahrungen in der Jakobusgemeinde Tübingen.
Unterlagen und weitere Vorlagen finden sich hier zum Download.
